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In vielen Bereichen musst du einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen. In neun Unterrichtseinheiten, also fast sieben Stunden, wird dir Wissen vermittelt und die wichtigsten Handgriffe zum Retten eines Lebens trainierst du ebenfalls. Regelmäßig anwenden müssen die meisten von uns dieses Wissen aber nicht. Zum Glück. Allerdings verschwinden die Fähigkeiten nach kurzer Zeit wieder. Was solltest du also tun? Auffrischen!

10.000 Menschen könnten jährlich gerettet werden

70.000 Menschen erleiden in Deutschland jedes Jahr einen plötzlichen Herzstillstand. Viele Fälle werden direkt beobachtet. Aber nur in 40,4% der Fälle wird Erste Hilfe geleistet. Prognosen sagen, dass 10.000 Menschen jedes Jahr zusätzlich gerettet werden könnten. [1] Wenn nur die Zahl der Ersthelfer steigen würde. Sei du einer davon!

Verpflichtungen im Arbeitsumfeld

Hinweisschild für Erste Hilfe Einrichtung weißes Kreuz auf grünem Grund
Bild von OpenIcons auf Pixabay

Die meisten Menschen sind von Regelungen der Unfallversicherung betroffen. Nahezu jeder arbeitende Mensch ist in der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und so weiter versichert. Flächendeckend sind die Unternehmen verpflichtet für eine effektive Erste Hilfe zu sorgen. Je nach Gefährlichkeit der Tätigkeit müssen zwischen 5% und 10% der Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet sein. Das trifft auch kleine Unternehmen. Bei zwei Anwesenden mindestens ein Ersthelfer. Und als Ersthelfer dürfen nur Menschen eingesetzt werden, deren Erste-Hilfe-Kurs nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt. Nach zwei Jahren werden die Kenntnisse in einem Erste-Hilfe-Training aufgefrischt und du kannst weiter für die Erste Hilfe eingesetzt werden.
In besonders gefährlichen Bereichen gelten manchmal strengere Regeln. So können Maßnahmen vermittelt und trainiert werden, die über das Wissen eines normalen Erste-Hilfe-Kurses hinaus gehen. Manchmal werden auch prozentual mehr Ersthelfer gefordert und einige Unternehmen müssen sogar eine eigene Werkfeuerwehr und einen eigenen Rettungsdienst einrichten. [2]

Strengere Regeln für Schulen und Betreuungseinrichtungen

In Betreuungseinrichtungen und Schulen gelten strengere Regeln. Mindestens 20 Prozent des pädagogischen Personals einer Schule sollten qualifiziert werden. Darunter fallen alle Sportunterricht erteilenden Lehrkräfte sowie Lehrkräfte naturwissenschaftlich-technischer Fächer und der praktischen Ausbildung in Berufsschulen. Auch alle Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Exkursionen etc. durchführen benötigen Kenntnisse in der ersten Hilfe. Die Kenntnisse und Fertigkeiten müssen aufgefrischt werden. Die Fortbildung soll in angemessenen Zeiträumen, in der Regel alle zwei Jahre, erfolgen.
In Betreuungseinrichtungen muss je Gruppe ein Ersthelfer ständig anwesend sein. Um bei der Betreuung der Gruppen und der Dienstplangestaltung flexibel zu sein, macht es unter Umständen Sinn nahezu alle Betreuungskräfte in Erster Hilfe zu schulen und alle zwei Jahre fortzubilden. Für Betreuungseinrichtungen gibt es angepasste Kurse, die auch Notfälle bei und mit Kindern in besonderer Weise thematisieren. [3]

Keine direkte Pflicht für Übungsleiter und Trainer

Ersthelfer versorgt Sportverletzung
Bild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay

Die Rahmenrichtlinie des DOSB legt fest, dass beim Erwerb einer Übungsleiterlizenz oder eines Trainerscheins ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Erste Hilfe Training nicht älter als zwei Jahre vorliegen muss. Bei den Verlängerungen der Lizenz ist Erste Hilfe nicht erneut Thema. [4][5] Die Fachverbände für die einzelnen Sportarten können ergänzende Regeln erlassen. Manchmal ergibt sich aber auch für ein Training eine Verpflichtung Ersthelfer vor Ort zu haben, da im Sinne der Unfallversicherung mehr als zwei Versicherte anwesend sind. Oder der jeweilige Fachverband schreibt für Wettkämpfe oder Trainings nochmal eigene Regeln vor, zum Beispiel im Schwimmsport.

Du möchtest einen Führerschein machen

Beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins benötigst du einen Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als zwei Jahre. Musst du später den Führerschein neu erwerben oder du erweiterst die Fahrerlaubnis, ist keine neue Erste-Hilfe-Fortbildung notwendig. [6]

Rettungsschwimmer und andere besondere Berufe

Rettungsschwimmer am Strand
Bild von Marzena P. auf Pixabay

Überall dort, wo die Wahrscheinlichkeit Erste Hilfe zu leisten besonders erhöht ist, wird oft auch eine regelmäßige Fortbildung in Erster Hilfe gefordert. Rettungsschwimmer sollten spätestens alle zwei Jahre ihr Rettungsschwimmabzeichen erneuern. Teil des Nachweises der Prüfungsleistungen sind Kenntnisse in Erster Hilfe, die auch mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden können. [7][8] Eine Fortbildungspflicht und eine Kostenübernahme der Erste-Hilfe-Fortbildung solltest du auf jeden Fall im Einzelfall prüfen.

Wo kann ich eine Erste Hilfe-Fortbildung machen?

Im Bereich der Unfallversicherungen müssen die Fortbildungsstätten zertifiziert sein. Viele andere Organisationen, die eine regelmäßige Erste Hilfe Fortbildung einfordern, übernehmen diese Vorgabe. Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Verwaltungsberufsgenossenschaft führt eine abschließende Liste der zugelassenen Anbieter. [9] Hier kannst du frei einen Kursanbieter wählen. Die Erste-Hilfe-Trainings des Malteser Hilfsdienstes können zum Beispiel hier abgerufen werden:

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Links und Quellen

[1] https://www.grc-org.de/files/Pressreleases/document/PM_Laienreanimationsquote_21.06.2021.pdf
[2] https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2942
[3] https://www.sichere-schule.de/erste-hilfe/erste-hilfe-schulsanitaetsdienst/personelle-voraussetzungen#ersthelfer
[4] https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/arbeitsfelder/Ausbildung/Rahmenrichtlinien_2006/Rahmenrichtlinien_fuer_Qualifizierung_von_2005.pdf
[5] https://wissensnetz.dosb.de/node/2161
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html
[7] https://www.dlrg.net/global/Apps/Asset/assetService.php?db=assets&aid=215&wm=no&v=o
[8] https://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Einsatz/Pruefungsordnungen/11401204_PO_WRD_2018_internet.pdf
[9] https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform