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1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen mir, Benjamin Paffrath, Marienberger Weg 34A, 50767 Köln und meinen Vertragspartnern geschlossen werden, die Lieferungen und Leistungen von mir erhalten (nachfolgend „Kunden“).

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur, soweit sie von mir ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkannt werden.

2. Besondere Bedingungen

Soweit für Leistungen auch Besondere Bedingungen gelten, gehen diese bei Abweichungen den Allgemeinen Bedingungen vor.

3. Leistungsbeschreibung

Der Leistungs- und Funktionsumfang der Produkte und Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leistungsbeschreibungen oder wird vertraglich vereinbart.

4. Leistungsänderungen

4.1 Ich bin berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und

a) diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte mir nicht, nicht mehr oder nur in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die ich zu vertreten habe,

b) neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,

c) die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,

d) vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder

e) ich ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung habe.

4.2 Leistungsänderungen nach 4.1 werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.

4.3 Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.

5. Inanspruchnahme von Leistungen

5.1 Meine Leistungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.2 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 5.1 enthaltene Verpflichtung entsteht ein Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Steht mir aus dem gleichen Sachverhalt ein Schadensersatzanspruch zu, ist die vereinbarte Vertragsstrafe als Mindestbetrag zu verstehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5.3 Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Regelung aus Ziffer 5.1 bin ich berechtigt ihre Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern. Die Geltendmachung weiterer Rechte ist nicht ausgeschlossen.

6. Leistungserbringung durch Dritte und weitere Auftragsverarbeiter, Gefahrtragung

6.1 Ich bin berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.

6.2 Soweit der Austausch oder der erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der auch weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) ist, im Rahmen einer Leistungsänderung gemäß Ziffer 4.1 erfolgt, hat der Kunde das Recht, Einspruch gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO zu erheben. Für diesen Fall behalte ich mir das Recht zur fristlosen Kündigung des davon betroffenen Vertrags aus wichtigem Grund vor.

6.3 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zu mir erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

7. Berechnung von Leistungen

7.1 Preise für Lieferungen und Leistungen richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Vereinbarung.
Ich bin berechtigt, die Berechnungsintervalle zu Gunsten des Kunden anzupassen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt.

7.2 Ich kann eine laufende oder eine nutzungsabhängige Vergütung nach billigem Ermessen erhöhen,

1. wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Preisanpassung um mehr als 5 Prozentpunkte erhöht hat; der Umfang der Erhöhung richtet sich dabei nach der Erhöhung des Verbraucherpreisindex oder

2. wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von mir nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. Ich bin daher zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn

a) sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,

b) neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder

c) soweit meine Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte mir nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die die ich zu vertreten habe und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.

7.3 Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch mich mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt.

7.4 Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.

8. Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung

8.1 Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug (Ziffer 10).

8.2 Einwände gegen meine Rechnungsstellung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung mit Begründung schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt; Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB sowie etwaige Mängelansprüche (Ziffern 18 und 19) bleiben unberührt. Ich werde den Kunden in der Rechnung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.

8.3 Ich biete unter Wahrung der steuerlichen sowie datenschutz- und berufsrechtlichen Vorschriften eine elektronische Rechnung an. Diese setzt den Abschluss einer gesonderten Vereinbarung voraus.

9. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10. Zahlungsverzug des Kunden

Ich kann, nach billigem Ermessen, neben meinen sonstigen Rechten im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden, nach wiederholter Mahnung und Ankündigung ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich aller in Verzug befindlichen Zahlungen geltend machen.
Darüber hinaus bin ich im Falle eines Zahlungsverzuges berechtigt, Mahngebühren und gegebenenfalls Aufwendungsersatz in angemessener Höhe zu verlangen.

11. Abtretung von Ansprüchen

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen mich an Dritte ist ausgeschlossen und mir gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.

12. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen in meinem uneingeschränkten Eigentum. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.

13. Urheber- und sonstige Rechte, Dekompilierung

13.1 Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung von meinen Leistungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der Bestimmungen der dafür anwendbaren Bedingungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.

13.2 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, meine Rechte zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf meine Leistungen gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.

13.3 Dem Kunden von mir überlassene Programme und Datenbanken dürfen ohne meine vorherige schriftliche Zustimmung weder übersetzt noch vom Objektcode in den Quellcode umgewandelt werden.
§ 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt, wobei mein Kunde vorab mitteilen wird, welche Teile des ursprünglichen Programms er zu dekompilieren beabsichtigt.
Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann ich eine angemessene Gebühr verlangen.

13.4 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffern 13.1 bis 13.3 genannten Regelungen, bin ich nach vorheriger erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betreffenden Leistungen fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Mein Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.

14. Datenverarbeitung im Auftrag und Datenschutz

14.1 Verarbeite ich personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Liegt keine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor, bin ich berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. Meine sonstigen Rechte in diesem Zusammenhang bleiben unberührt.

14.2 Personenbezogene Daten, die nicht Gegenstand einer Auftragsverarbeitung im Sinne von Ziffer 14.1 sind, werden im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen durch mich als Verantwortliche verarbeitet. Informationen hierzu stellte ich auf paffrath.koeln/datenschutz bereit.

14.3 Ich ergreift in meinem Verantwortungsbereich in Bezug auf diese Daten alle nach den geltenden rechtlichen Regelungen erforderlichen Maßnahmen.

15. Verschwiegenheit

15.1 Ich behandel die ihr bekannt werdenden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.

15.2 Ich wirke als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit von Kunden, die einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, mit. Ich wahre in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von solchen Kunden zugänglich gemacht werden.

15.3 Ich verpflichtet mich, mir nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 15.2 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

15.4 Beim Einsatz von Dritten gemäß Ziffer 6.1 verpflichtet ich mich, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne von Ziffer 15.2 erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfülle ich die rechtlichen Anforderungen.

15.5 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Ziffern 15.1 bis 15.4 besteht nicht, soweit ich auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet bin. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, werde ich den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.

16. Verpflichtung des Kunden zu Sicherheitsmaßnahmen

Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Gefahrenpotenziale bei der Verwendung von meinen Produkten zu vermeiden.
Insbesondere sind Zugriffsrechte sorgfältig zu administrieren, Passwörter nicht offenzulegen oder weiterzugeben und stets eine aktuelle Antivirensoftware sowie eine Firewall zu verwenden.

17. Verfügbarkeit

Die technische Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen der jeweiligen Vereinbarung.
Die jederzeitige technische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.
Zeiten, in denen die Server des Rechenzentrums aufgrund von planmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen zwingend notwendigen Maßnahmen, z. B. um die Sicherheit und Integrität der Daten und des Betriebs zu gewährleisten, nicht zu erreichen sind, gehen nicht zu Lasten der Verfügbarkeit.

18. Sachmängel

18.1 Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen mich wegen etwaiger Sachmängel. Für Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.

18.2 Soweit ein Sachmangel vorliegt, stehen dem Kunden folgende Sachmängelansprüche zu:

a) Bei Kauf- und Werkverträgen das Recht auf Nacherfüllung. Ich entscheide nach eigenem Ermessen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung bzw. -erstellung erfolgt. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

b) Bei Kauf- und Werkverträgen und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt.

c) Bei Mietverträgen (Dauerschuldverhältnisse mit laufender Überlassungsvergütung) und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Minderung einer laufenden Vergütung oder auf Kündigung des Vertrags.

Für Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.

18.3 Der Kunde hat keine Sachmängelansprüche

a) bei einer nur unerheblichen Abweichung vom vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang,

b) soweit ein Mangel auf unsachgemäßer Nutzung beruht, bei nicht reproduzierbaren und auch anderweitig durch den Kunden nicht nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch eine nachträgliche und nicht von mir schriftlich oder in Textform freigegebene Veränderung durch den Kunden oder Dritte entstehen oder

c) wenn der Kunde bei Programmen und Datenbanken nicht die aktuelle Version einsetzt und der Mangel darauf beruht.

18.4 Der Kunde hat mir Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Mängelbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels. Bei Kaufverträgen muss die Mitteilung bei offenen Mängeln unverzüglich nach Ablieferung und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform erfolgen.

18.5 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei Kaufverträgen innerhalb eines Jahres nach Übergabe, bei Werkverträgen innerhalb eines Jahres ab Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 20.1, 20.4 und 20.5.

19. Rechtsmängel

19.1 Bei Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen mich wegen etwaiger Rechtsmängel. Für Schadens- /Aufwendungsersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit solchen Leistungen gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.

19.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine meiner Leistungen bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde mich unverzüglich schriftlich oder in Textform. Auf mein Verlangen wird mein Kunde sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.

19.3 Werden durch eine meiner Leistungen bei einem Kauf-, Werk- oder Mietvertrag Rechte Dritter verletzt, werde ich nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.

19.4 Im Übrigen gelten bei Rechtsmängeln die Regelungen der Ziffer 18.2 b) und c) und 18.5 entsprechend. Für Schadens- /Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln gelten die Haftungsregelungen der Ziffern 20 bis 22.

20. Haftung

20.1 Ich hafte für von mir oder von einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein.

20.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich meine Haftung auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

20.3 Bei Mietverträgen wird die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, ausdrücklich ausgeschlossen.

20.4 Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit ich eine Garantie übernommen habe, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

20.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.

21. Haftung für mittelbare Schäden

Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Ziffer 20.4) hafte ich nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

22. Haftung für Datenverlust

22.1 Bei Verlust von Daten hafte ich nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit durch mich tritt diese Haftung nur ein, wenn ich mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt habe.

22.2 Vorstehende Ziffer 22.1 gilt nicht, soweit ich mich gegenüber dem Kunden zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet habe.

23. Exportkontrollbestimmungen

23.1 Die Ausfuhr gelieferter Gegenstände und überlassener Softwareprodukte kann nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht genehmigungspflichtig sein. Einfuhr und Verwendung richten sich nach dem Recht des jeweiligen Ziellandes und können ebenfalls einer Genehmigungspflicht unterliegen. Dies gilt auch für die nur vorübergehende Mitnahme, z.B. auf einem Laptop.

23.2 Im Falle einer Ausfuhr ist der Kunde für die Einhaltung der dabei zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

24. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.

25. anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

26. salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.